Wer darf mit wem schlafen?

Alter der jüngeren PersonAlter der älteren PersonErlaubt?Rechtslage
Unter 14BeliebigNeinSexuelle Handlungen an Personen unter 14 sind immer strafbar (§ 176 StGB). Ein Einverständnis des Kindes ändert daran nichts. Kinder unter 14 sind selbst schuldunfähig (§ 19 StGB).
14–1514–17JaEinvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind straffrei.
14–1518–20Ja, mit AusnahmenGrundsätzlich straffrei. Strafbar bei Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt (§ 182 Abs. 1 und 2 StGB) sowie in Obhuts- und Abhängigkeitsverhältnissen (§ 174 StGB).
14–1521 und älterJa, mit AusnahmenZusätzlich strafbar, wenn die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird (§ 182 Abs. 3 StGB, Verfolgung in der Regel nur auf Antrag).
16–1716–17JaEinvernehmliche Beziehungen und sexuelle Handlungen sind straffrei.
16–1718 und älterJa, mit AusnahmenStraffrei, solange keine Zwangslage ausgenutzt wird und kein Entgelt fließt (§ 182 Abs. 1 und 2 StGB gelten bis 18) und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (§ 174 StGB).
14–17Lehrer, Trainer, BetreuerNeinIn Erziehungs-, Ausbildungs- und Betreuungsverhältnissen strafbar (§ 174 StGB) – unabhängig von Einvernehmlichkeit.
18 und älter18 und älterJaEinvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen sind immer erlaubt.

Alle Alterskombinationen nach §§ 174, 176, 182 StGB (Stand: Juli 2026)